vermögensnachfolge

Andere denken nach - wir denken voraus!

Steuerberaterin Dipl.-Kffr. Carola Sax (geb. Hollauer) ist eine der ersten Fachberaterinnen für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) in der Region.

Um dem anspruchsvollen Beratungsgebiet der Unternehmensnachfolge gerecht zu werden, hat Sie sich für diese Spezialisierung entschieden. Weiterbildungen zum Fachberater sind vergleichbar mit der Spezialisierung von Rechtsanwälten, um die Kompetenzen in einem bestimmten Bereich zu verstärken.

 

Mit Mitte 60 in die Rente oder noch weitermachen in der Firma? Gibt es den optimalen Zeitpunkt der Unternehmensnachfolge? Gegenfrage: Sind alle Unternehmer gleich alt, gesund, haben die gleiche familiäre Situation und die gleichen Pläne für den Ruhestand? Nein, daher wird auch die Antwort individuell ausfallen. Patentrezepte für die Nachfolgeregelung gibt es nicht. So verschieden die Unternehmer und ihre Unternehmen sind, so individuell müssen auch die Nachfolgeregelungen sein. Deshalb ist hier kompetente Beratung notwendig.

 

„Gerade dieser Bereich interessiert mich sehr. Neben den steuerlichen und rechtlichen Punkten geht es hierbei in erster Linie um den Menschen und häufig um Emotionen. Verschiedene Lösungswege aufzuzeigen ist eine große Herausforderung, die mir Freude macht!"

Die Anerkennung zur Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) erfolgte nach erfolgreich bestandenen Klausuren und dem Nachweis praktischer Tätigkeit auf diesem Gebiet. Laufende Fort- und Weiterbildungen sind erforderlich, um die vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. verliehene Anerkennung aufrechtzuerhalten. Der absolvierte Zertifizierungslehrgang ist eigens für die steuerberatenden Berufe konzipiert. Er deckt alle beratungsrelevanten Felder der Unternehmensnachfolge ab, etwa das Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht, das Arbeitsrecht sowie die dazugehörigen Aspekte des allgemeinen Zivilrechts.

Als Fachberater für Unternehmensnachfolge ist Frau Hollauer nicht nur für Unternehmer tätig, auch Privatpersonen werden von ihr in Erbschafts- und Schenkungsfällen beraten. Die Beratung erstreckt sich vom Erbschafts-, Zivil- und Gesellschaftsrecht bis selbstverständlich hin zur Minimierung von Erbschafts- und Schenkungssteuer.

„Neben den Unternehmern sind es auch Privatpersonen mit umfangreicherem Privatbesitz z.B. bei Immobilien, welche die Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten optimal geregelt wissen wollen."

Nicht nur der Fortbestand des Unternehmens wird gesichert, auch das eigene Vermögen wird mit einer guten Nachfolgeregelung erhalten. Die Testamentsgestaltung, Vollmachten und die vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten stehen dabei zur Erhaltung des Familienfriedens und Sicherung des Vermögens im Vordergrund.

Wer sich frühzeitig mit den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der Nachfolgeregelung auseinandersetzt, hat beste Voraussetzungen das Unternehmen und das Vermögen langfristig zu sichern.

„Wir haben die Nachfolge bei uns bereits optimal gestaltet und sprechen daher aus Erfahrung!"

Vermögensnachfolge ist Vertrauenssache -und beginnt mit einem vertraulichen, persönlichen Gespräch!

Wir erkennen Potentiale, decken Chancen und Risiken auf und entwickeln die für Sie individuelle und perfekte Lösung.

 

Unser Leistungsspektrum

 

Für Unternehmen 

  • Ermittlung des Unternehmenswertes durch anerkannte betriebswirtschaftliche Methoden (Ertragswert-, Multiplikator- oder vereinfachtes Discounted Cash-Flow Verfahren) Strategien zur Steigerung des Unternehmenswertes im Vorfeld einer geplanten Übergabe (Erstellung von Stärken-Schwächenanalysen, Begleitung bei der Optimierung der Unternehmensabläufe und vertraglichen Unternehmensgrundlagen, Erarbeitung bilanzpolitischer Maßnahmen)
  • Prüfung bestehender Verträge vor dem Hintergrund einer Unternehmensübergabe im Hinblick auf die Übereinstimmung des Willens des Erblassers mit dem Gesellschaftsvertrag sowie Besonderheiten der individuellen Lebenssituation, wie Scheidung, minderjährige Kinder, etc.
  • Erarbeitung von alternativen Übertragungsformen (Kauf, Ratenkauf, Verpachtung, begleitende Übergabe, unentgeltliche Übertragung im Familienverbund)
  • Geeignete Nachfolger suchen und finden (Unternehmensverkauf und -kauf, Vorweggenommene Erbfolge, Abfindung weichender Erben)
  • Absicherung des scheidenden Unternehmers (Versorgungsleistungen, Nießbrauch, Wohnrecht)
  • Minimierung der Schenkungs- und Erbschaftsteuerbelastung bei Vermögensübergabe 

 

Für Privatpersonen 

  • Grundlagenfragen des Erbrechts, sowie Pflichtteilsrechts
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Steuerliche Überprüfung des Ehevertrags
  • Erarbeitung von Übertragungsformen für Privatbesitz z.B. Immobilien
  • Absicherung des Übertragenden (Versorgungsleistungen, Nießbrauch, Wohnrecht)
  • Minimierung der Schenkungs- und Erbschaftsteuerbelastung bei Vermögensübergabe