finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchführung ist die Grundlage für viele betriebliche Entscheidungen und Grundlage für wirtschaftlich und steuerlich vorausschauende Beratung. Sie ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens und zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bereits während des Jahres. Auch Banken fordern zunehmend aktuelle Informationen im Geschäftsverlauf.

In diesem Bereich bieten wir in unterschiedlicher Weise unsere Zusammenarbeit an. Zum einen können wir die Finanzbuchhaltung bei uns in der Kanzlei erstellen. Zum anderen unterstützen wir Sie aber auch mit unserem Fachwissen bei der Einrichtung und Optimierung der Buchführung bei Ihnen im Unternehmen, sei es mit Ihrer eigenen Software oder durch Datenanbindung an unseren Kanzleiserver.

 

Bei uns erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse!

 

Unser Leistungsspektrum

  • Kontierung der Belege
  • Erfassung und Verarbeitung durch das DATEV-System
  • Laufende Bereitstellung der Finanzbuchhaltungsdaten zur Nutzung durch den Mandanten auf seinem Computer (Abruf über das Internet möglich)
  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertung unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse
  • Controlling Report
  • Offene-Posten Buchführung
  • Erstellung Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Unterstützung und Beratung der Mitarbeiter bei eigener Buchführung
  • Bereitstellung von Buchführungssoftware Teilnahme an Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
  • elektronische Archivierung der Finanzbuchhaltungsdaten nach § 147 Abs. 6 AO 

 

Ihre Vorteile bei Erstellung der Finanzbuchführung in unserer Kanzlei

  • Unser stets aktueller Informationsstand über Gesetzesänderungen und Neuerungen
  • Unsere Kenntnisse verschiedener Branchen und Rechtsformen
  • Unser Einsatz von modernen EDV-Anlagen und -Programmen schafft Qualität
  • Ihre Einsparung bei eigener Hard- und Software ermöglicht Ihnen andere Investitionen
  • Ihre betriebswirtschaftliche Auswertung wird aussagekräftiger, beispielsweise durch die monatliche Verbuchung von Abschreibungen, Eigenverbrauch und Sachbezügen, Zinsen, kalkulatorischen Kosten sowie der Löhne im Monat der Entstehung
  • Keine Fristversäumnisse bei Abgabe Ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Durch weniger Vorarbeiten ist Ihr Jahresabschluss einfacher und schneller erstellt