Bei jeder Lohnbuchführung sollte das Eigeninteresse des Mandanten daran im Vordergrund stehen. Die Lohnbuchführung ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens gegenüber Ihren Mitarbeitern. Zusätzlich
bildet sie die Grundlage für Prüfungen durch Finanzämter und Sozialversicherungsträger.
Nicht nur die ständigen Rechtsänderungen, sondern auch die einzelnen Bedürfnisse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber spielen eine wichtige Rolle.
Eine im Rahmen des gesetzlich Zulässigen optimierte Lohnbuchhaltung führt zu motivierten und zufriedenen Mitarbeitern und somit zu einem nachhaltig gesteigerten wirtschaftlichen Erfolg.
Unser Leistungsspektrum
- Lohnabrechnungen
- Erstellung der Lohnsteuer- und SV-Meldungen
- Abrechnen von Vorschuss, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantieme
- Abrechnungen von div. Einmalbezügen (Prämien/Zulagen)
- Lohnvorwegabrechnungen
- Jahreslohnsteuerbescheinigung
- Berechnungen Mutterschaftsgeld
- Unterbrechungsmeldungen Arbeitnehmer
- Verdienstbescheinigungen für Krankenkasse, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld
- Bescheinigungen Einmalbezug für Krankenkasse
- Antrag auf Lohnfortzahlung
- Ausfüllen des Lohnnachweises für Berufsgenossenschaft
- Fragebogen Einkommenseinstufung für Krankenkasse
- Teilnahme und Hilfeleistung bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger und bei Lohnsteuerprüfungen
Ihre Vorteile bei Erstellung der Lohnbuchführung in unserer Kanzlei
- Termingerechte und korrekte Abrechnung. Bei falscher Berechnung und verspäteter Zahlung gesetzlicher Abgaben drohen dem Arbeitgeber Haftungsrisiken
- Der sensible Bereich der Lohnbuchhaltung ist dem Zugriff Ihrer Mitarbeiter verwehrt
- Die anzuwendenden Vorschriften erfordern aktuelles Wissen und Kenntnisse verschiedener Branchen
- Ihre Einsparung bei eigener kostspieliger Software ermöglicht Ihnen andere Investitionen