testamentsvollstreckung

Erbstreitigkeiten vermeiden durch Testamentsvollstreckung

"Redet ihr noch miteinander oder habt ihr schon geerbt?"

Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung und Einsetzung eines geeigneten Testamentsvollstreckers kann den gefürchteten Streitigkeiten unter den Erben wirksam entgegen getreten werden. Nachdem der Erbfall eingetreten ist, ist es die Aufgabe des Testamentsvollstreckers den Nachlass in Besitz zu nehmen, zu verwalten und letztlich den Vorgaben des Erblassers entsprechend zu verteilen.

Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung (AGT) e.V. hat Frau Dipl.-Kffr. StB Carola Sax (geb. Hollauer) mit Urkunde vom 20.09.2012 als „zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)" anerkannt. Die Anerkennung erfolgte nach erfolgreich bestandenen Klausuren und einer mehrjährigen Berufserfahrung. Laufende Fort- und Weiterbildungen sind erforderlich, um die AGT e.V. verliehene Anerkennung aufrechtzuerhalten.

 

Der Erfolg einer Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der Person und der Qualifikation des Testamentsvollstreckers. Daher sind eine fundierte Ausbildung sowie die regelmäßige Fortbildung von hoher Bedeutung. Mit dem Testamentsvollstrecker Zertifikat der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. verfügen wir über dieses Expertenwissen sowie aufgrund der langjährigen Berufserfahrung über Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung.

 

Im Vorfeld unterstützen wir Sie -sowohl als Unternehmer wie auch als Privatperson- bei der Testamentsgestaltung. Wir helfen Ihnen ein individuelles Testament niederzulegen. Eines, das Ihrem Leben, Ihren Beziehungen und Ihren Werten entspricht und Ihre Wünsche über Ihr Ableben hinaus berücksichtigt.

 

Dabei kann mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers eine Absicherung des testamentarischen Willens und - insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern - eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreicht werden.

Eine Testamentsvollstreckung sichert die Anordnungsbefolgung eines Verstorbenen. Schutzbedürftige Erben werden geschützt und die Nachlassabwicklung wird vereinfacht. Eine Testamentsvollstreckung ist sinnvoll, wenn die Erben z.B. minderjährig oder behindert sind, als Schutz vor Gläubigern sowie als Sicherung der Unternehmensnachfolge. Auch bei umfangreichem Immobilienbesitz und für Inhaber komplexer Vermögen kann eine Testamentsvollstreckung hilfreich sein.

 

Ein Testament mit angeordneter Testamentsvollstreckung hilft Ihnen bei

  • Vermeidung von Streit
  • Vermeidung von Vermögensverlusten
  • Vermeidung von Steuerlasten
  • Gerechter Verteilung durch Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge
  • Verschuldung der Erben
  • Minderjährigkeit der Erben
  • Vererbung von Immobilien
  • Unternehmensnachfolge
  • Vermeidung von Miterbenproblemen

 

Unser Leistungsspektrum

  • Umsetzung der Testamentsbestimmungen
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Verwaltung und Verteilung des Nachlasses
  • Auskunft und Rechenschaft gegenüber Erben
  • Begleichung von Verbindlichkeiten

Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache. Der Wille des Erblassers entscheidet!